Verwaltungsgerichtshof
17.12.1981
3798/80
Dafür, wer als "Schaffender" iSd Gesetzesstelle anzusehen ist, ist nicht nur maßgebend, in wessen Vermögen sich das wirtschaftliche Risiko der Bauführung auswirkt; bei einem Erwerb von Liegenschaftsanteilen einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, kommt vielmehr noch hinzu, daß nur von der Eigentümergemeinschaft der Auftrag zu Errichtung eines Wohnhauses erteilt werden kann, wofür von vornherein die Fassung eines gemeinsamen, darauf abzielenden
Beschlusses erforderlich ist (Hinweis E 25.6.1981, 177/79).