Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.1984

Geschäftszahl

82/16/0114

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3798/80 E 17. Dezember 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Dafür, wer als "Schaffender" iSd Gesetzesstelle anzusehen ist, ist nicht nur maßgebend, in wessen Vermögen sich das wirtschaftliche Risiko der Bauführung auswirkt; bei einem Erwerb von Liegenschaftsanteilen einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, kommt vielmehr noch hinzu, daß nur von der Eigentümergemeinschaft der Auftrag zu Errichtung eines Wohnhauses erteilt werden kann, wofür von vornherein die Fassung eines gemeinsamen, darauf abzielenden

Beschlusses erforderlich ist (Hinweis E 25.6.1981, 177/79).