Ein Hochschulassistent, der neben laufenden Bezügen eine gesonderte Vergütung für eine zusätzliche Lehrtätigkeit und Prüfungstätigkeit erhält, die in einem Betrag pro Semester ausbezahlt wird, bezieht insoweit einen sonstigen Bezug iSd § 67 Abs 1 EStG. Für die Beurteilung eines Bezugsteiles als sonstigen Bezug ist es nicht entscheidend, ob der Arbeitgeber damit einem Teil der Grundleistung oder einer bestimmten Zusatzleistung des Arbeitnehmers Rechnung trägt (Hinweis E 21.9.1983, 82/13/0094).Ein Hochschulassistent, der neben laufenden Bezügen eine gesonderte Vergütung für eine zusätzliche Lehrtätigkeit und Prüfungstätigkeit erhält, die in einem Betrag pro Semester ausbezahlt wird, bezieht insoweit einen sonstigen Bezug iSd Paragraph 67, Absatz eins, EStG. Für die Beurteilung eines Bezugsteiles als sonstigen Bezug ist es nicht entscheidend, ob der Arbeitgeber damit einem Teil der Grundleistung oder einer bestimmten Zusatzleistung des Arbeitnehmers Rechnung trägt (Hinweis E 21.9.1983, 82/13/0094).