Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 82/02/0214

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

82/02/0214

Entscheidungsdatum

28.01.1983

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Der Spruch der Beschuldigte sei " .... im Ortsgebiet schneller als 50 km/h gefahren", ist für die Konkretisierung der als erwiesen angenommenen Tat vollkommen ausreichend, weil der Bfr damit weiß, daß er die im Ortsgebiet zulässige Geschwindigkeit überschritten haben soll, ohne daß es darauf ankommt, um wieviel sie überschritten wurde und ob dieses Ausmaß als "erheblich" anzusehen ist. vergleiche E vom 13.3.1981, Zl. 02/0325/80 und E vom 15.1.1982, Zl. 81/02/0296)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982020214.X05

Im RIS seit

11.02.2004

Dokumentnummer

JWR_1982020214_19830128X05

Rechtssatz für 85/02/0008

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

85/02/0008

Entscheidungsdatum

17.01.1985

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/02/0214 E 28. Jänner 1983 RS 5

Stammrechtssatz

Der Spruch der Beschuldigte sei " .... im Ortsgebiet schneller als 50 km/h gefahren", ist für die Konkretisierung der als erwiesen angenommenen Tat vollkommen ausreichend, weil der Bfr damit weiß, daß er die im Ortsgebiet zulässige Geschwindigkeit überschritten haben soll, ohne daß es darauf ankommt, um wieviel sie überschritten wurde und ob dieses Ausmaß als "erheblich" anzusehen ist. vergleiche E vom 13.3.1981, Zl. 02/0325/80 und E vom 15.1.1982, Zl. 81/02/0296)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985020008.X02

Im RIS seit

03.03.2005

Dokumentnummer

JWR_1985020008_19850117X02