Ausführungen zur Bindung einer Behörde und Verwertbarkeit eines die Vorfrage lösenden Bescheides gem § 38 AVG, wenn dieser Bescheid erst zwischen der Ausfertigung des darauf Bezug nehmenden, weiteren Bescheides im internen Bereich der Behörde und dessen Zustellung in Rechtskraft erwächst ("Erlassung") eines Bescheides.Ausführungen zur Bindung einer Behörde und Verwertbarkeit eines die Vorfrage lösenden Bescheides gem Paragraph 38, AVG, wenn dieser Bescheid erst zwischen der Ausfertigung des darauf Bezug nehmenden, weiteren Bescheides im internen Bereich der Behörde und dessen Zustellung in Rechtskraft erwächst ("Erlassung") eines Bescheides.