Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1982

Geschäftszahl

82/11/0087

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/02/0090 E 23. Oktober 1981 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Bindung einer Behörde und Verwertbarkeit eines die Vorfrage lösenden Bescheides gem Paragraph 38, AVG, wenn dieser Bescheid erst zwischen der Ausfertigung des darauf Bezug nehmenden, weiteren Bescheides im internen Bereich der Behörde und dessen Zustellung in Rechtskraft erwächst ("Erlassung") eines Bescheides.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1982:1982110087.X03