Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1078/59

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5482 A/1961

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1078/59

Entscheidungsdatum

30.01.1961

Index

67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Berufliche Sonderverhältnisse liegen nicht nur in dem Fall vor, daß die zumutbare Erwerbstätigkeit besondere körperliche oder geistige Fähigkeiten erfordert, sondern auch dann, wenn gewisse Eigenschaften oder Leiden berufsausschließend sind, und zwar unabhängig davon, ob die Anforderungen, die in den Ausschließungsgründen ihren negativen Ausdruck finden, im Berufsbild vollständig angeführt sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1959001078.X01

Im RIS seit

10.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2016

Dokumentnummer

JWR_1959001078_19610130X01

Rechtssatz für 1598/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1598/80

Entscheidungsdatum

22.09.1982

Index

67 Versorgungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1078/59 E 30. Jänner 1961 VwSlg 5482 A/1961 RS 1

Stammrechtssatz

Berufliche Sonderverhältnisse liegen nicht nur in dem Fall vor, daß die zumutbare Erwerbstätigkeit besondere körperliche oder geistige Fähigkeiten erfordert, sondern auch dann, wenn gewisse Eigenschaften oder Leiden berufsausschließend sind, und zwar unabhängig davon, ob die Anforderungen, die in den Ausschließungsgründen ihren negativen Ausdruck finden, im Berufsbild vollständig angeführt sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1980001598.X03

Im RIS seit

31.03.2004

Dokumentnummer

JWR_1980001598_19820922X03