Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
3323/79
Entscheidungsdatum
02.06.1980
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0021/69 E 19. Mai 1969 VwSlg 7569 A/1969 RS 1
(Übernahme eines überbrachten Bescheides und Rückgabe an den
überbringenden Beamten nach Durchlesen)
Stammrechtssatz
Für die Wirksamkeit der zu eigenen Handen verfügten Zustellung ist nur von Bedeutung, ob das Schriftstück der Person, für die es bestimmt war, tatsächlich zugekommen ist. Die Kenntnis des Empfängers von dem Vorhandensein des Schriftstückes, ja sogar die Kenntnis seines Inhaltes allein, heilt den Zustellmangel nicht. Erst mit dem Tag der Empfangnahme des Schriftstückes durch den Adressaten kann der Zustellmangel als sumiert angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979003323.X02
Dokumentnummer
JWR_1979003323_19800602X02