Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2219/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5461 F/1980;

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2219/79

Entscheidungsdatum

28.02.1980

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

BAO §115 Abs1;
ZollG 1955 §52 Abs2 litf;

Rechtssatz

Die in Paragraph 52, Absatz 2, ZollG 1955 normierten Pflichten stellen besondere Ausprägungen des in Paragraph 119, BAO enthaltenen allgemeinen Grundsatzes dar, daß vom Abgabepflichtigen die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände offenzulegen sind. Unter den nach Paragraph 52, Absatz 2, Litera f, ZollG 1955 zu erklärenden, nicht ohne weiteres erkennbaren Merkmalen sind jene zollrechtlich relevanten Tatsachen zu verstehen, die sich an der Ware selbst feststellen lassen, also vor allem die Tarifierungsmerkmale, die besonderen Beschaffenheitsmerkmale in Hinsicht auf die anzuwendende Bestimmung des Zolltarifes. Diese Merkmale sind mit jener Genauigkeit zu erklären, die für die Tarifierung der Ware erforderlich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979002219.X02

Im RIS seit

28.02.1980

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2009

Dokumentnummer

JWR_1979002219_19800228X02