Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1725/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 10007 A/1980

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

1725/79

Entscheidungsdatum

14.01.1980

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2 impl;
VwGG §41 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖffD 7-8/1980, S 38;

Rechtssatz

Im Hinblick darauf, daß die Strafprozessordnung einen Schuldigen nicht zu einem Geständnis verpflichtet oder in dieser Richtung nicht durch Androhung von Nachteilen ein Druck ausgeübt werden darf, und der Bfr wiederholt erst unter dem Druck der Beweise seine Aussage änderte, vermag der VwGH eine Unschlüssigkeit der von der belangten Behörde hiezu angestellten freien Beweiswürdigung nicht zu erkennen.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979001725.X06

Im RIS seit

20.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2009

Dokumentnummer

JWR_1979001725_19800114X06