Über Berufungen gegen Bescheide, die eine Veranlagung gem § 93 EStG 1967 ablehnen, hat die FLD gem § 260 Abs 1 BAO monokratisch zu entscheiden.Über Berufungen gegen Bescheide, die eine Veranlagung gem Paragraph 93, EStG 1967 ablehnen, hat die FLD gem Paragraph 260, Absatz eins, BAO monokratisch zu entscheiden.