Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1758/76
Entscheidungsdatum
06.06.1979
Index
32/06 Verkehrsteuern
Norm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1979/04/25 1735/75 2
Stammrechtssatz
Die Höhe der Baukosten einer Wohnstätte ist für deren rechtliche Qualifikation unter dem Gesichtspunkt des § 4 Abs 1 Z 2 GrEStG 1955 von entscheidender Bedeutung. Es ist der Behörde nicht als Rechtswidrigkeit anzulasten, daß sie sich bei Ermittlung der einschlägigen durchschnittlichen undDie Höhe der Baukosten einer Wohnstätte ist für deren rechtliche Qualifikation unter dem Gesichtspunkt des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, GrEStG 1955 von entscheidender Bedeutung. Es ist der Behörde nicht als Rechtswidrigkeit anzulasten, daß sie sich bei Ermittlung der einschlägigen durchschnittlichen und
ortsüblichen Baukosten an den über diese Frage Auskunft gebenden Wohnbauförderungsrichtlinien orientiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1976001758.X01
Dokumentnummer
JWR_1976001758_19790606X01