Wird als verletzte Verwaltungsvorschrift lediglich § 5 Abs 4 lit a StVO im Sinne des § 44a lit b VStG zitiert, so wird der Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet. Daran vermag auch der Umstand, daß die Tat hinreichend umschrieben wurde, nichts zu ändern.Wird als verletzte Verwaltungsvorschrift lediglich Paragraph 5, Absatz 4, Litera a, StVO im Sinne des Paragraph 44 a, Litera b, VStG zitiert, so wird der Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet. Daran vermag auch der Umstand, daß die Tat hinreichend umschrieben wurde, nichts zu ändern.