Verwaltungsgerichtshof
12.02.1980
3487/78
Wird als verletzte Verwaltungsvorschrift lediglich Paragraph 5, Absatz 4, Litera a, StVO im Sinne des Paragraph 44 a, Litera b, VStG zitiert, so wird der Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet. Daran vermag auch der Umstand, daß die Tat hinreichend umschrieben wurde, nichts zu ändern.