Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.02.1980

Geschäftszahl

3487/78

Rechtssatz

Wird als verletzte Verwaltungsvorschrift lediglich Paragraph 5, Absatz 4, Litera a, StVO im Sinne des Paragraph 44 a, Litera b, VStG zitiert, so wird der Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet. Daran vermag auch der Umstand, daß die Tat hinreichend umschrieben wurde, nichts zu ändern.