Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1727/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1727/78

Entscheidungsdatum

29.06.1982

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß weder die Vorlage von Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über (künftig) ZU LEISTENDE Überstunden, noch die Vorlage von Lohnkonten, auch wenn daraus die Bezahlung von Überstundenzuschlägen an die Arbeitnehmer ersichtlich wird, geeignet ist, die TATSÄCHLICHE ERBRINGUNG VON ÜBERSTUNDEN DURCH DIE ARBEITNEHMER zu beweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1978001727.X03

Im RIS seit

29.06.1982

Dokumentnummer

JWR_1978001727_19820629X03