Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1050/78
Entscheidungsdatum
11.09.1980
Index
32/06 Verkehrsteuern
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1869/62 E 27. Juni 1963 RS 1
Stammrechtssatz
Unterläßt ein Unternehmer sein Unternehmen einem anderen, der ihm dafür die Erträgnisse des Unternehmens ausfolgen muß, dann stellt die Verpflichtung des Erwerbers zur Überlassung der Erträgnisse an den Übergeber eine Gegenleistung für den Erwerb des Unternehmens dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1978001050.X01
Im RIS seit
08.10.2003
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2010
Dokumentnummer
JWR_1978001050_19800911X01