Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2809/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9566 A/1978

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2809/77

Entscheidungsdatum

24.05.1978

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Die Bestimmung des Paragraph 31, GewO 1973 - wonach einfache Teiltätigkeiten von Handwerkern oder gebundenen Gewerben, deren ordnungsgemäßen Ausübung den sonst vorgeschriebenen Befähigungsnachweis nicht erfordert, den betreffenden Gewerben nicht vorbehalten sind - , die sowohl ihrem normativen Inhalt nach als auch ihrer systematischen Einordnung im Abschnitt 6 des römisch eins. Hauptstückes der GewO 1973 entsprechend eine Aussage über den Umfang der Gewerbeberechtigung trifft, ist zu den "einschlägigen" Rechtsvorschriften iSd Paragraph 29, GewO 1973 zu zählen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977002809.X02

Im RIS seit

11.08.2003

Dokumentnummer

JWR_1977002809_19780524X02

Rechtssatz für 89/04/0148

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

89/04/0148

Entscheidungsdatum

27.03.1990

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2809/77 E 24. Mai 1978 VwSlg 9566 A/1978 RS 2

Stammrechtssatz

Die Bestimmung des Paragraph 31, GewO 1973 - wonach einfache Teiltätigkeiten von Handwerkern oder gebundenen Gewerben, deren ordnungsgemäßen Ausübung den sonst vorgeschriebenen Befähigungsnachweis nicht erfordert, den betreffenden Gewerben nicht vorbehalten sind - , die sowohl ihrem normativen Inhalt nach als auch ihrer systematischen Einordnung im Abschnitt 6 des römisch eins. Hauptstückes der GewO 1973 entsprechend eine Aussage über den Umfang der Gewerbeberechtigung trifft, ist zu den "einschlägigen" Rechtsvorschriften iSd Paragraph 29, GewO 1973 zu zählen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040148.X01

Im RIS seit

27.03.1990

Dokumentnummer

JWR_1989040148_19900327X01