Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 5231 F/1978
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
1321/77
Entscheidungsdatum
17.02.1978
Index
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG
StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern
98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 lita;
WGGDV 1940 §10;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1787/68 E 25. September 1969 VwSlg 3963 F/1969 RS 1
Stammrechtssatz
Die Befreiung von der GrESt gem § 4 Abs 1 Z 1 lit a GrEStG 1955 setzt lediglich voraus, daß die Kleinwohnungen die im § 10 Abs 1 bis Abs 3 WGGGDV festgesetzten Größe nicht überschreiten und daß es sich nicht um Luxuswohnungen iSd 3 10 Abs 5 WGGDV handelt. Die Verwendung moderner Ausstattungsgegenstände und zeitgemäßen Baumaterials macht eine Kleinwohnung noch nicht zur "Luxuswohnung". Eine andere Abgrenzung, wie die Höhe der durchschnittlichen Baukosten je m2 Wohnraum oder die Belastung der Nutzungsberechtigung mit Rückzahlungsraten ist dem Gesetz fremd.Die Befreiung von der GrESt gem Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, GrEStG 1955 setzt lediglich voraus, daß die Kleinwohnungen die im Paragraph 10, Absatz eins bis Absatz 3, WGGGDV festgesetzten Größe nicht überschreiten und daß es sich nicht um Luxuswohnungen iSd 3 10 Absatz 5, WGGDV handelt. Die Verwendung moderner Ausstattungsgegenstände und zeitgemäßen Baumaterials macht eine Kleinwohnung noch nicht zur "Luxuswohnung". Eine andere Abgrenzung, wie die Höhe der durchschnittlichen Baukosten je m2 Wohnraum oder die Belastung der Nutzungsberechtigung mit Rückzahlungsraten ist dem Gesetz fremd.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977001321.X02
Im RIS seit
17.02.1978
Zuletzt aktualisiert am
28.05.2013
Dokumentnummer
JWR_1977001321_19780217X02