Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1811/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1811/76

Entscheidungsdatum

14.10.1976

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z2;

Rechtssatz

Ein Beamter der VwGruppe B, der im Rahmen seiner Verwendung auch mündliche und fernmündliche Gespräche mit anderen Personen (hier: Universitätsprofessoren) zu führen hat, muß über die dabei erforderlichen Rechtskenntnisse kraft seiner Ausbildung, über die dabei einzuhaltenden Formen kraft seiner Vorbildung von vornherein verfügen. Erst in der praktischen Berufsarbeit gesammelte Erfahrung ist dazu nicht von nöten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1976001811.X01

Im RIS seit

18.01.2002

Dokumentnummer

JWR_1976001811_19761014X01

Rechtssatz für 1812/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

1812/76

Entscheidungsdatum

21.10.1976

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1811/76 E 14. Oktober 1976 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Beamter der VwGruppe B, der im Rahmen seiner Verwendung auch mündliche und fernmündliche Gespräche mit anderen Personen (hier: Universitätsprofessoren) zu führen hat, muß über die dabei erforderlichen Rechtskenntnisse kraft seiner Ausbildung, über die dabei einzuhaltenden Formen kraft seiner Vorbildung von vornherein verfügen. Erst in der praktischen Berufsarbeit gesammelte Erfahrung ist dazu nicht von nöten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1976001812.X05

Im RIS seit

18.01.2002

Dokumentnummer

JWR_1976001812_19761021X05

Rechtssatz für 0698/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0698/78

Entscheidungsdatum

21.06.1978

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1811/76 E 14. Oktober 1976 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Beamter der VwGruppe B, der im Rahmen seiner Verwendung auch mündliche und fernmündliche Gespräche mit anderen Personen (hier: Universitätsprofessoren) zu führen hat, muß über die dabei erforderlichen Rechtskenntnisse kraft seiner Ausbildung, über die dabei einzuhaltenden Formen kraft seiner Vorbildung von vornherein verfügen. Erst in der praktischen Berufsarbeit gesammelte Erfahrung ist dazu nicht von nöten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1978000698.X02

Im RIS seit

22.09.2003

Dokumentnummer

JWR_1978000698_19780621X02

Rechtssatz für 0699/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0699/78

Entscheidungsdatum

28.06.1978

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1811/76 E 14. Oktober 1976 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Beamter der VwGruppe B, der im Rahmen seiner Verwendung auch mündliche und fernmündliche Gespräche mit anderen Personen (hier: Universitätsprofessoren) zu führen hat, muß über die dabei erforderlichen Rechtskenntnisse kraft seiner Ausbildung, über die dabei einzuhaltenden Formen kraft seiner Vorbildung von vornherein verfügen. Erst in der praktischen Berufsarbeit gesammelte Erfahrung ist dazu nicht von nöten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1978000699.X02

Im RIS seit

22.09.2003

Dokumentnummer

JWR_1978000699_19780628X02