Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.1976

Geschäftszahl

1812/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1811/76 E 14. Oktober 1976 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Beamter der VwGruppe B, der im Rahmen seiner Verwendung auch mündliche und fernmündliche Gespräche mit anderen Personen (hier: Universitätsprofessoren) zu führen hat, muß über die dabei erforderlichen Rechtskenntnisse kraft seiner Ausbildung, über die dabei einzuhaltenden Formen kraft seiner Vorbildung von vornherein verfügen. Erst in der praktischen Berufsarbeit gesammelte Erfahrung ist dazu nicht von nöten.