Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis VS
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 4538 A/1958
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2060/55
Entscheidungsdatum
27.01.1958
Index
Opferfürsorge
67 Versorgungsrecht
Beachte
Verstärkter Senat, eigener Beschluss
III vom 27. Jänner 1958, Z 3/14-Pr./1957 (zu 2060/55), VwSlg 4538 A/1958, Anhang Beschlüsse Verstärkte Senate Nr. 93;
Rechtssatz
Die Zuerkennung der Anspruchsberechtigung nach § 4 Abs 5 OFG im Zusammenhalt mit der Bestimmung des § 1 Abs 1 lit e dieses Gesetzes hat zur Voraussetzung, daß der Anspruchswerber einen als HAFT zu wertenden Freiheitsverlust in der Dauer eines Jahres bzw von sechs Monaten erlitten hat.Die Zuerkennung der Anspruchsberechtigung nach Paragraph 4, Absatz 5, OFG im Zusammenhalt mit der Bestimmung des Paragraph eins, Absatz eins, Litera e, dieses Gesetzes hat zur Voraussetzung, daß der Anspruchswerber einen als HAFT zu wertenden Freiheitsverlust in der Dauer eines Jahres bzw von sechs Monaten erlitten hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1955002060.X01
Im RIS seit
21.07.2025
Zuletzt aktualisiert am
21.07.2025
Dokumentnummer
JWR_1955002060_19580127X01