Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1938/75

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1938/75

Entscheidungsdatum

23.05.1977

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Das Wort "frei" (beim Grundsatz der freien Beweiswürdigung im Sinne des Paragraph 45, Absatz 2, AVG) bedeutet nicht, daß die Behörde willkürlich vorgesehen darf, sondern vielmehr nur, daß sie nicht an Beweisregeln gebunden ist. Maßgebend für die Beweiswürdigung ist allein der innere Wert, die Überzeugungskraft der aufgenommenen Beweise.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1975001938.X01

Im RIS seit

17.03.2003

Dokumentnummer

JWR_1975001938_19770523X01