Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1665/75

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9046 A/1976

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1665/75

Entscheidungsdatum

28.04.1976

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Die Begehung der "gleichen oder einer ähnlichen Straftat" ist, wenn der Gewerbeinhaber wegen einer mit einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe bedrohten Handlung verurteilt worden ist, nur dann zu befürchten, wenn der Gewerbeinhaber, würde er eine gleiche oder ähnliche Tat begehen, damit auch nach dem zur Zeit der Entziehung der Gewerbeberechtigung geltenden Recht einen Tatbestand verwirklichen würde, der die Androhung einer mehr als einjähren Freiheitsstrafe vorsieht. Insoweit stellt daher Entziehungstatbestand des Paragraph 87, Absatz eins, Ziffer eins, GewO 73 auf die jeweils geltende Strafdrohung ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1975001665.X03

Im RIS seit

26.02.2003

Dokumentnummer

JWR_1975001665_19760428X03

Rechtssatz für 1019/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 10410 A/1981

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1019/80

Entscheidungsdatum

27.03.1981

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1665/75 E 28. April 1976 VwSlg 9046 A/1976 RS 3

Stammrechtssatz

Die Begehung der "gleichen oder einer ähnlichen Straftat" ist, wenn der Gewerbeinhaber wegen einer mit einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe bedrohten Handlung verurteilt worden ist, nur dann zu befürchten, wenn der Gewerbeinhaber, würde er eine gleiche oder ähnliche Tat begehen, damit auch nach dem zur Zeit der Entziehung der Gewerbeberechtigung geltenden Recht einen Tatbestand verwirklichen würde, der die Androhung einer mehr als einjähren Freiheitsstrafe vorsieht. Insoweit stellt daher Entziehungstatbestand des Paragraph 87, Absatz eins, Ziffer eins, GewO 73 auf die jeweils geltende Strafdrohung ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980001019.X02

Im RIS seit

02.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2015

Dokumentnummer

JWR_1980001019_19810327X02