Einmaliger Zuspruch des Verpflegungskostenpauschales in der Höhe von S 80,-- und der Fahrtkosten in einfacher Höhe für die Aufenthaltskosten des Beschwerdevertreters der 3 Beschwerden in einer gemeinsamen Verhandlung vor dem VwGH vertreten hat (auch nur einmaliger Zuspruch des Verhandlungsaufwandes).