Verwaltungsgerichtshof
15.06.1972
2311/71
Einmaliger Zuspruch des Verpflegungskostenpauschales in der Höhe von S 80,-- und der Fahrtkosten in einfacher Höhe für die Aufenthaltskosten des Beschwerdevertreters der 3 Beschwerden in einer gemeinsamen Verhandlung vor dem VwGH vertreten hat (auch nur einmaliger Zuspruch des Verhandlungsaufwandes).
ECLI:AT:VWGH:1972:1971002311.X03