Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 12144 A/1986
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
84/01/0008
Entscheidungsdatum
21.05.1986
Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof
Beachte
Besprechung in:
JBl 1987, H 17/18, S 606;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1185/64 E 14. März 1966 VwSlg 6883 A/1966 RS 1
Stammrechtssatz
Unter das Neuerungsverbot des § 41 Abs 1 VwGG 1965 fallen auch Rechtsausführungen, wenn deren Richtigkeit nur auf Grund von Feststellungen überprüft werden können, die im Verwaltungsverfahren deswegen unterblieben sind, weil der Beschwerdeführer in diesem Verfahren untätig geblieben ist.Unter das Neuerungsverbot des Paragraph 41, Absatz eins, VwGG 1965 fallen auch Rechtsausführungen, wenn deren Richtigkeit nur auf Grund von Feststellungen überprüft werden können, die im Verwaltungsverfahren deswegen unterblieben sind, weil der Beschwerdeführer in diesem Verfahren untätig geblieben ist.
Schlagworte
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener
Sachverhalt)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984010008.X01
Dokumentnummer
JWR_1984010008_19860521X01