Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
0937/73
Entscheidungsdatum
15.10.1973
Index
67 Versorgungsrecht
Rechtssatz
Bei der Ermittlung des gem § 13 Abs 1 KOVG anrechenbaren Einkommens ist auch die durch die im Rahmen der allgemeinen Pensionsanpassung bewirkte Erhöhung der vom Versorgungsberechtigten bezogenen Pension (hier: nach dem B-PVG) zu berücksichtigen.Bei der Ermittlung des gem Paragraph 13, Absatz eins, KOVG anrechenbaren Einkommens ist auch die durch die im Rahmen der allgemeinen Pensionsanpassung bewirkte Erhöhung der vom Versorgungsberechtigten bezogenen Pension (hier: nach dem B-PVG) zu berücksichtigen.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Normen Materien KOVG §52 Abs2 (Änderung der
Einkommensverhältnisse)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000937.X02
Dokumentnummer
JWR_1973000937_19731015X02