Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0075/73
Entscheidungsdatum
26.04.1973
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
y26329;
Rechtssatz
Sofern eine Behörde Feststellungen eines Gerichtes (hier: Landesgericht Traunstein BRD) über einen Unfallshergang, die sich auf die vom Gericht aufgenommenen Beweise stützen, für ihre eigene Entscheidung übernimmt, so ist darin keine Bindung der Behörde an ein Gerichtsurteil zu sehen.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der
Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000075.X01
Dokumentnummer
JWR_1973000075_19730426X01