Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.1973

Geschäftszahl

0075/73

Rechtssatz

Sofern eine Behörde Feststellungen eines Gerichtes (hier: Landesgericht Traunstein BRD) über einen Unfallshergang, die sich auf die vom Gericht aufgenommenen Beweise stützen, für ihre eigene Entscheidung übernimmt, so ist darin keine Bindung der Behörde an ein Gerichtsurteil zu sehen.

Beachte

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