Verwaltungsgerichtshof
26.04.1973
0075/73
Sofern eine Behörde Feststellungen eines Gerichtes (hier: Landesgericht Traunstein BRD) über einen Unfallshergang, die sich auf die vom Gericht aufgenommenen Beweise stützen, für ihre eigene Entscheidung übernimmt, so ist darin keine Bindung der Behörde an ein Gerichtsurteil zu sehen.
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