Das im § 26 Abs 4 des Wiener VeranstaltungsG LGbl 12/71 dem Lokalinhaber eingeräumte Einspruchsrecht gibt ihm keine Legitimation zur Anfechtung des Bescheides mit dem das Ende von Veranstaltungen gegenüber dem Lokalpächter vorzeitigt festgelegt wird.Das im Paragraph 26, Absatz 4, des Wiener VeranstaltungsG LGbl 12/71 dem Lokalinhaber eingeräumte Einspruchsrecht gibt ihm keine Legitimation zur Anfechtung des Bescheides mit dem das Ende von Veranstaltungen gegenüber dem Lokalpächter vorzeitigt festgelegt wird.