Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.1972

Geschäftszahl

1523/72

Rechtssatz

Das im Paragraph 26, Absatz 4, des Wiener VeranstaltungsG LGbl 12/71 dem Lokalinhaber eingeräumte Einspruchsrecht gibt ihm keine Legitimation zur Anfechtung des Bescheides mit dem das Ende von Veranstaltungen gegenüber dem Lokalpächter vorzeitigt festgelegt wird.