Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1481/71

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1481/71

Entscheidungsdatum

19.11.1971

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ändert der Bfr sein in erster Instanz gestelltes Begehren im Berufungsverfahren, ohne dass sich die Sache ändert, und gibt die Berufungsbehörde der Berufung nicht Folge, ohne auf das geänderte Begehren im Spruch Bezug zu nehmen bzw die erstinstanzliche Entscheidung zu bestätigen, so hat sie über das geänderte Berufungsbegehren entschieden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1971001481.X01

Im RIS seit

04.10.2002

Dokumentnummer

JWR_1971001481_19711119X01