Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1924/70

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 4246 F/1971

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1924/70

Entscheidungsdatum

08.06.1971

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y16177;

Rechtssatz

Der zum Wesen der Schätzung gehörige Sicherheitszuschlag hängt nicht vom Ausmaß der einzelnen nichtverbuchten Vorgänge ab, weil es sein Zweck ist, im Sinne der gleichmäßigen Behandlung aller Abgabepflichtigen gerade die wegen der Mängel der Bücher und Aufzeichnungen im einzelnen nicht mehr feststellbaren vermutlich weiteren nichtverbuchten Vorgänge zu erfassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1970001924.X02

Im RIS seit

08.06.1971

Dokumentnummer

JWR_1970001924_19710608X02