Eine in der Berufung gegen die Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage erhobene Verfahrensrüge kann nicht als Antrag auf Vornahme einer Amtshandlung im Sinne des § 76 Abs 1 AVG 1950 gewertet werden.Eine in der Berufung gegen die Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage erhobene Verfahrensrüge kann nicht als Antrag auf Vornahme einer Amtshandlung im Sinne des Paragraph 76, Absatz eins, AVG 1950 gewertet werden.