Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2126/65

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 3434 F/1966

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

2126/65

Entscheidungsdatum

18.03.1966

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §116;
EStG 1953 §12 Z2;
EStG 1953 §4 Abs4;

Rechtssatz

Das Finanzamt ist in der Regel nicht berechtigt die wirtschaftliche Notwendigkeit und Angemessenheit von Betriebsausgaben zu überprüfen; eine Überprüfung findet jedoch zB. gemäß Paragraph 12, Ziffer 2, EStG statt, wenn es sich um Lohnzahlungen auf Grund familienhafter Mitarbeit naher Angehörigen handelt; der Lösung einer abgabenrechtlichen Frage kann nicht vom Steuerpflichtigen dadurch vorgegriffen werden, daß er über eine wesentliche Rechtsfrage ein Feststellungsurteil des Gerichtes herbeiführt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965002126.X04

Im RIS seit

20.11.2001

Dokumentnummer

JWR_1965002126_19660318X04