Das Finanzamt ist in der Regel nicht berechtigt die wirtschaftliche Notwendigkeit und Angemessenheit von Betriebsausgaben zu überprüfen; eine Überprüfung findet jedoch zB. gemäß § 12 Z 2 EStG statt, wenn es sich um Lohnzahlungen auf Grund familienhafter Mitarbeit naher Angehörigen handelt; der Lösung einer abgabenrechtlichen Frage kann nicht vom Steuerpflichtigen dadurch vorgegriffen werden, daß er über eine wesentliche Rechtsfrage ein Feststellungsurteil des Gerichtes herbeiführt.Das Finanzamt ist in der Regel nicht berechtigt die wirtschaftliche Notwendigkeit und Angemessenheit von Betriebsausgaben zu überprüfen; eine Überprüfung findet jedoch zB. gemäß Paragraph 12, Ziffer 2, EStG statt, wenn es sich um Lohnzahlungen auf Grund familienhafter Mitarbeit naher Angehörigen handelt; der Lösung einer abgabenrechtlichen Frage kann nicht vom Steuerpflichtigen dadurch vorgegriffen werden, daß er über eine wesentliche Rechtsfrage ein Feststellungsurteil des Gerichtes herbeiführt.