Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.1966

Geschäftszahl

2126/65

Rechtssatz

Das Finanzamt ist in der Regel nicht berechtigt die wirtschaftliche Notwendigkeit und Angemessenheit von Betriebsausgaben zu überprüfen; eine Überprüfung findet jedoch zB. gemäß Paragraph 12, Ziffer 2, EStG statt, wenn es sich um Lohnzahlungen auf Grund familienhafter Mitarbeit naher Angehörigen handelt; der Lösung einer abgabenrechtlichen Frage kann nicht vom Steuerpflichtigen dadurch vorgegriffen werden, daß er über eine wesentliche Rechtsfrage ein Feststellungsurteil des Gerichtes herbeiführt.