Verwaltungsgerichtshof
18.03.1966
2126/65
Das Finanzamt ist in der Regel nicht berechtigt die wirtschaftliche Notwendigkeit und Angemessenheit von Betriebsausgaben zu überprüfen; eine Überprüfung findet jedoch zB. gemäß § 12 Z 2 EStG statt, wenn es sich um Lohnzahlungen auf Grund familienhafter Mitarbeit naher Angehörigen handelt; der Lösung einer abgabenrechtlichen Frage kann nicht vom Steuerpflichtigen dadurch vorgegriffen werden, daß er über eine wesentliche Rechtsfrage ein Feststellungsurteil des Gerichtes herbeiführt.