Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1944/64

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1944/64

Entscheidungsdatum

26.01.1967

Index

13/03 Sonstige Angelegenheiten der Staatsvertragsdurchführung
Sonstige Kriegsfolgen

Norm

VerwalterG 1952 §2 Abs1 litf idF 1964/151;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 1945/64 E 26. Jänner 1967

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0864/65 E 9. Februar 1967 RS 2

Stammrechtssatz

Das öffentliche Interesse an der Erhaltung einer Vermögenschaft in ihrem dermaligen Status und an der Sicherstellung dieses Zustandes kann sich in Fällen der in Litera f, des Paragraph 2, Absatz eins, des Verwaltergesetzes 1952 geschilderten Art offenkundig nur in dem von Staats wegen verfolgten Bestreben dokumentieren, den durch konfiskatorische Maßnahmen benachteiligten österreichischen Staatsbürgern im Verhandlungsweg einen Ausgleich zu verschaffen und hiezu bezüglich des im Inlande gelegenen Vermögens der Angehörigen des betreffenden Staates die Verfügungsmacht dieser Ausländer bis zum Eintritt eines solchen Ausgleiches vorläufig außer Wirksamkeit zu setzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1964001944.X01

Im RIS seit

15.10.2001

Dokumentnummer

JWR_1964001944_19670126X01

Rechtssatz für 1975/64

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1975/64

Entscheidungsdatum

09.02.1967

Index

13/03 Sonstige Angelegenheiten der Staatsvertragsdurchführung
Sonstige Kriegsfolgen

Norm

VerwalterG 1952 §2 Abs1 litf;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0864/65 E 9. Februar 1967 RS 2

Stammrechtssatz

Das öffentliche Interesse an der Erhaltung einer Vermögenschaft in ihrem dermaligen Status und an der Sicherstellung dieses Zustandes kann sich in Fällen der in Litera f, des Paragraph 2, Absatz eins, des Verwaltergesetzes 1952 geschilderten Art offenkundig nur in dem von Staats wegen verfolgten Bestreben dokumentieren, den durch konfiskatorische Maßnahmen benachteiligten österreichischen Staatsbürgern im Verhandlungsweg einen Ausgleich zu verschaffen und hiezu bezüglich des im Inlande gelegenen Vermögens der Angehörigen des betreffenden Staates die Verfügungsmacht dieser Ausländer bis zum Eintritt eines solchen Ausgleiches vorläufig außer Wirksamkeit zu setzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1964001975.X01

Im RIS seit

17.10.2001

Dokumentnummer

JWR_1964001975_19670209X01

Rechtssatz für 0864/65

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0864/65

Entscheidungsdatum

09.02.1967

Index

13/03 Sonstige Angelegenheiten der Staatsvertragsdurchführung
Sonstige Kriegsfolgen

Norm

VerwalterG 1952 §2 Abs1 litf idF 1964/151;

Rechtssatz

Das öffentliche Interesse an der Erhaltung einer Vermögenschaft in ihrem dermaligen Status und an der Sicherstellung dieses Zustandes kann sich in Fällen der in Litera f, des Paragraph 2, Absatz eins, des Verwaltergesetzes 1952 geschilderten Art offenkundig nur in dem von Staats wegen verfolgten Bestreben dokumentieren, den durch konfiskatorische Maßnahmen benachteiligten österreichischen Staatsbürgern im Verhandlungsweg einen Ausgleich zu verschaffen und hiezu bezüglich des im Inlande gelegenen Vermögens der Angehörigen des betreffenden Staates die Verfügungsmacht dieser Ausländer bis zum Eintritt eines solchen Ausgleiches vorläufig außer Wirksamkeit zu setzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1965000864.X02

Im RIS seit

06.12.2001

Dokumentnummer

JWR_1965000864_19670209X02