Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 6270 A/1964
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
1185/63
Entscheidungsdatum
13.03.1964
Index
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1469/62 E 5. Dezember 1962 RS 1
Stammrechtssatz
Nach der Absicht des Gesetzgebers sollen durch die Bestimmung des § 226 Abs 3 ASVG in Fällen besonderer Härte Lücken im Versicherungsverlauf geschlossen werden, nicht aber sämtliche Voraussetzungen für eine jederzeitige Weiterversicherung ersetzt werden.Nach der Absicht des Gesetzgebers sollen durch die Bestimmung des Paragraph 226, Absatz 3, ASVG in Fällen besonderer Härte Lücken im Versicherungsverlauf geschlossen werden, nicht aber sämtliche Voraussetzungen für eine jederzeitige Weiterversicherung ersetzt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001185.X03
Im RIS seit
19.06.2001
Zuletzt aktualisiert am
14.11.2012
Dokumentnummer
JWR_1963001185_19640313X03