Ob eine Leistung des Dienstgebers an den Dienstnehmer als Sonderzahlung iSd § 49 Abs 2 ASVG zu werten ist, hängt nicht davon ab, ob der Dienstnehmer auf diese Leistung einen Anspruch hat oder nicht.Ob eine Leistung des Dienstgebers an den Dienstnehmer als Sonderzahlung iSd Paragraph 49, Absatz 2, ASVG zu werten ist, hängt nicht davon ab, ob der Dienstnehmer auf diese Leistung einen Anspruch hat oder nicht.