Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.1967

Geschäftszahl

0510/67

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0981/58 E 15. Juli 1959 VwSlg 5032 A/1959 RS 1

Stammrechtssatz

Ob eine Leistung des Dienstgebers an den Dienstnehmer als Sonderzahlung iSd Paragraph 49, Absatz 2, ASVG zu werten ist, hängt nicht davon ab, ob der Dienstnehmer auf diese Leistung einen Anspruch hat oder nicht.