Ein Ansuchen an das Bundesministerium für Finanzen, den Antragsteller in einer Beschwerdesache vor dem VwGH in einer
Abgabenangelegenheit klaglos zu stellen, ist nicht eine Eingabe, welche die dem Gesetz entsprechende Bemessung einer Abgabe zum Gegenstand hat. Es ist daher stempelpflichtig.
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E 12.2.1962, 2134/61 #1 VwSlg 2589 F/1962