Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.02.1962

Geschäftszahl

2134/61

Rechtssatz

Ein Ansuchen an das Bundesministerium für Finanzen, den Antragsteller in einer Beschwerdesache vor dem VwGH in einer Abgabenangelegenheit klaglos zu stellen, ist nicht eine Eingabe, welche die dem Gesetz entsprechende Bemessung einer Abgabe zum Gegenstand hat. Es ist daher stempelpflichtig.