Verwaltungsgerichtshof
12.02.1962
2134/61
Ein Ansuchen an das Bundesministerium für Finanzen, den Antragsteller in einer Beschwerdesache vor dem VwGH in einer Abgabenangelegenheit klaglos zu stellen, ist nicht eine Eingabe, welche die dem Gesetz entsprechende Bemessung einer Abgabe zum Gegenstand hat. Es ist daher stempelpflichtig.