Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1963

Geschäftszahl

0732/63

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1962/02/12 2134/61 1

Stammrechtssatz

Ein Ansuchen an das Bundesministerium für Finanzen, den Antragsteller in einer Beschwerdesache vor dem VwGH in einer

Abgabenangelegenheit klaglos zu stellen, ist nicht eine Eingabe, welche die dem Gesetz entsprechende Bemessung einer Abgabe zum Gegenstand hat. Es ist daher stempelpflichtig.

*

E 12.2.1962, 2134/61 #1 VwSlg 2589 F/1962

Beachte

y27027;