Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1509/58
Entscheidungsdatum
19.10.1960
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
EStG 1953 §46 Abs3 Z1
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1959/10/21 1092/56 1
Stammrechtssatz
Kinder, die sich mit Einwilligung des Steuerpflichtigen außerhalb seiner Wohnung nicht zu Erwerbszwecken, sondern zu Zwecken der Erziehung oder Ausbildung im Inland oder Ausland aufhalten, zählen nur dann zum Haushalt des Steuerpflichtigen, wenn eine einheitliche Wirtschaftsführung unter Leitung des Steuerpflichtigen besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1958001509.X01
Im RIS seit
19.10.1960
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2023
Dokumentnummer
JWR_1958001509_19601019X01