Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 2184 A/51
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
1810/50
Entscheidungsdatum
06.07.1951
Index
67 Versorgungsrecht
Rechtssatz
In anderen Fällen als Einkünften aus Unternehmungen mit schwankenden Betriebsvermögen sind dem nach den Bestimmungen des § 13 KOVG ermittelten Wert der Einnahmen die Ausgaben gegenüberzustellen. Ausgaben sind alle mit der betreffenden Bezugsquelle zusammenhängenden Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Der Überschuss dieser Einnahmen über die Ausgaben ist das Einkommen.In anderen Fällen als Einkünften aus Unternehmungen mit schwankenden Betriebsvermögen sind dem nach den Bestimmungen des Paragraph 13, KOVG ermittelten Wert der Einnahmen die Ausgaben gegenüberzustellen. Ausgaben sind alle mit der betreffenden Bezugsquelle zusammenhängenden Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Der Überschuss dieser Einnahmen über die Ausgaben ist das Einkommen.
Schlagworte
Bezüge die nicht als Einkommen anzusehen sind NICHTEINKOMMEN
keinEINKOMMEN
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1951:1950001810.X06
Dokumentnummer
JWR_1950001810_19510706X06