Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Geschäftszahl
E2628/2023
Entscheidungsdatum
04.10.2023
Index
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Leitsatz
Zuspruch von Barauslagen an den als Verfahrenshelfer einschreitenden substituierenden Rechtsanwalt in belegter Höhe
Rechtssatz
Für den VfGH geht- trotz des Vermerks "An: Vwgh [sic]" auf der Gebührennote - aus dem Antrag des substituierenden Rechtsanwalts auf vorläufige Berichtigung von Barauslagen hinsichtlich der für einen Dolmetscher angefallenen Gebühren hinreichend hervor, dass die Kosten für die Rechtsverfolgung vor dem VfGH angefallen sind, zumal die Gebührennote auch die Passage "Aktenzeichen: E2628/2023" enthält und der Einschreiter sich im Antrag ausdrücklich auf die zu E2628/2023 bewilligte Verfahrenshilfe und den diesbezüglichen Bescheid der Rechtsanwaltskammer Wien bezieht.
Schlagworte
VfGH / Kosten, VfGH / Verfahrenshilfe, Vertreter
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:E2628.2023
Zuletzt aktualisiert am
01.12.2023
Dokumentnummer
JFR_20231004_23E02628_01