Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
17772
Geschäftszahl
WI-4/05
Entscheidungsdatum
28.02.2006
Index
10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Leitsatz
Zurückweisung der Anfechtung der Wirtschaftskammerwahl 2005 in Wien
als verspätet wegen Versäumung der vierwöchigen Frist für die
Einbringung einer Wahlanfechtung im Gegensatz zur sechswöchigen
Beschwerdefrist iSd §82 Abs1 VfGG
Rechtssatz
Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Bescheid des Bundesministers den unrichtigen Hinweis enthält, dass dagegen "innerhalb von 6 Wochen ab Zustellung Beschwerde an den Verfassungsgerichthof erhoben werden" kann.
Schlagworte
VfGH / Wahlanfechtung, Wahlen, berufliche Vertretungen,
Wirtschaftskammern, VfGH / Fristen, Bescheid Rechtsmittelbelehrung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2006:WI4.2005
Dokumentnummer
JFR_09939772_05W00I04_01