Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Besoldungsordnung 1994
§/Artikel/Anlage
§ 49h
Inkrafttretensdatum
01.08.2015
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
BO 1994
Index
20 Dienstrecht (D)
20/10 Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht
Text
Übergangsbestimmung zur 41. Novelle zur Besoldungsordnung 1994
§ 49h.Paragraph 49 h,
Für den Beamten, der gemäß § 49h Abs. 1 in der Fassung der 41. Novelle zur Besoldungsordnung 1994 in die Beamtengruppe der Überwachungsorgane für Kurzparkzonen und den ruhenden Verkehr eingereiht wurde, gelten die Zeit der Verwendung als Überwachungsorgan für den ruhenden Verkehr und die Zeit der Verwendung als Überwachungsorgan für Kurzparkzonen als Zeit der Verwendung als Überwachungsorgan für Kurzparkzonen und den ruhenden Verkehr. Für den Beamten, der gemäß Paragraph 49 h, Absatz eins, in der Fassung der 41. Novelle zur Besoldungsordnung 1994 in die Beamtengruppe der Überwachungsorgane für Kurzparkzonen und den ruhenden Verkehr eingereiht wurde, gelten die Zeit der Verwendung als Überwachungsorgan für den ruhenden Verkehr und die Zeit der Verwendung als Überwachungsorgan für Kurzparkzonen als Zeit der Verwendung als Überwachungsorgan für Kurzparkzonen und den ruhenden Verkehr.
Im RIS seit
03.08.2015
Zuletzt aktualisiert am
03.08.2015
Gesetzesnummer
20000007
Dokumentnummer
LWI40010702