von Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller im Besitz einer gleichwertigen Jagdberechtigung oder einer gleichwertigen Bescheinigung, die solche Rechte vermittelt, eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes, des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland oder der Schweizer Eidgenossenschaft ist.