Bundesrecht konsolidiert: Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 § 27, tagesaktuelle Fassung

Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 § 27

Kurztitel

Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 94/2025

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 27

Inkrafttretensdatum

01.10.2026

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

NISG 2026

Index

41/01 Sicherheitsrecht

Text

Ausnahmen von Verpflichtungen für wesentliche oder wichtige Einrichtungen aufgrund sektorspezifischer Rechtsakte der Europäischen Union

Paragraph 27,
  1. Absatz eins,Die Anforderungen gemäß den Paragraphen 32 und 34 sind insoweit nicht anwendbar,
    1. Ziffer eins
      als wesentliche oder wichtige Einrichtungen aufgrund sektorspezifischer unionsrechtlicher Bestimmungen zur Ergreifung von Risikomanagementmaßnahmen oder zur Meldung erheblicher Cybersicherheitsvorfälle verpflichtet sind und
    2. Ziffer 2
      die jeweiligen Bestimmungen dieser sektorspezifischen Rechtsakte ein zumindest gleichwertiges Cybersicherheitsniveau gewährleisten.
    Die Cybersicherheitsbehörde hat über die Bestimmungen gemäß Ziffer eins und das Ausmaß der Gleichwertigkeit gemäß Ziffer 2, auf der Webseite der Cybersicherheitsbehörde zu informieren.
  2. Absatz 2,Die Verpflichtungen der sektorspezifischen unionsrechtlichen Bestimmungen gelten als gleichwertig, sofern
    1. Ziffer eins
      Inhalt, Umfang, Zweck und potenzielle Auswirkungen der aufgrund dieser Bestimmungen zu ergreifenden Maßnahmen auf das Cybersicherheitsniveau den Anforderungen gemäß Paragraph 32, entsprechen;
    2. Ziffer 2
      diese einen unmittelbaren Zugang zu den Meldungen von Sicherheitsvorfällen durch die CSIRTs oder die Cybersicherheitsbehörde vorsehen sowie Umfang und Auswirkungen der vorgesehenen Berichtspflichten jenen gemäß Paragraph 34, entsprechen.

Im RIS seit

30.12.2025

Zuletzt aktualisiert am

30.12.2025

Gesetzesnummer

20013065

Dokumentnummer

NOR40273888

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2025/94/P27/NOR40273888